Für die Errichtung gewisser Verträge und die Abwicklung diverser Geschäfts- bzw. Rechtsvorgänge hat der Gesetzgeber die Erledigung durch einen Notar vorgeschrieben. Dies dient insbesondere der Sicherstellung einer ausreichenden Aufklärung der Beteiligten und damit der Erhöhung der Rechtssicherheit.
Wir sind im Kanton Luzern zugelassene Notare und beraten/begleiten unsere Kunden umfassend im gesamten Bereich des Notariats. Wir treffen notwendige Vorabklärungen bei Behörden, holen erforderliche Bewilligungen und Zustimmungen öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Natur ein und übernehmen den Schriftenverkehr mit den involvierten Parteien und Ämter.
Das Notariat betrifft unter anderem folgende Rechtsgebiete:
- Erb- und Güterrecht
- Grundstücksrecht (Kauf- und Schenkungsverträge, Pfandrechte, Dienstbarkeiten wie Nutzniessung, Wohnrechte und Baurechte)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Fusionen, Spaltungen und Umwandlungen)
- Stockwerkeigentumsrecht
- Erwachsenenschutzrecht (Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen)
- Beglaubigungen (Unterschriften, Dokumente, in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch)
- Bürgschaften
- Beurkundungen aller Art
Hier finden Sie die Preisliste für Notariatsdienstleistungen mit Hinweisen für Konsumentinnen und Konsumenten.