Obwohl im Mietvertrag die Grundlagen und Details für die Überlassung und den Gebrauch des Mietobjekts geregelt sind, gibt es in der Praxis immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den Parteien. Wir bieten umfassende juristische Beratung zu Themen wie Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen, Mietzinserhöhung und -herabsetzungen, Nebenkostenregelungen, Kündigungen oder Mängel am Mietobjekt.

Wir redigieren die Mietverträge für unsere Klienten oder überprüfen und überarbeiten deren bestehenden Verträge. Mit unserer breiten Erfahrung können wir häufige Problemfelder präventiv entschärfen und teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Wir überprüfen für unsere Klienten deren Mietverträge auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Häufig besteht bei der Ausübung der Mängelrechte, bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen wie auch betreffend Kündigungsschutz und Erstreckung des Mietverhältnisses grosse Rechtsunsicherheit. Wir weisen die Mieterschaft auf ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Vermieterschaft hin. Falls nötig setzen wir die Rechte unserer Mandanten auch gerichtlich durch.

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