Das Haftpflichtrecht regelt den Ersatz entstandener Schäden zwischen zwei oder mehreren Personen. Wir fokussieren uns dabei insbesondere auf folgende zwei Untergebiete:
Wird einem Arzt ein Fehler vorgeworfen, so muss abgeklärt werden, ob er die Regeln der ärztlichen Kunst verletzt hat. Dabei liegt der Nachweis beim Patienten. Haftpflichtfälle gegen Ärzte, private oder öffentliche Spitäler sind mit bedeutenden rechtlichen Schwierigkeiten verbunden.
Auch Haftungsfragen bei fehlerhafter Medikation oder mangelhaften Medizinalprodukten können zu einem Rechtsfall werden. In der Regel verhandeln wir mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte, Spitäler und Hersteller. Wir vertreten die Interessen unserer Kunden auch vor gerichtlichen Instanzen und helfen das Recht durchzusetzen.
Opfer eines Verkehrsunfalls zu werden, kann sich sowohl auf die Gesundheit als auch die Finanzlage negativ auswirken. Oftmals ist unklar, wer für die Lohnfortzahlung zuständig ist oder wer die Entschädigung für neu beanspruchte Dienstleistungen übernimmt. Es ist oft nicht eindeutig, welche Versicherung für welche Leistung aufkommen muss und ob Schadenersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden können.
Wichtig ist, dass von Anfang an ein Rechtsbeistand beigezogen und bei grösseren Schäden nicht direkt zwischen Kunden und Versicherungen verhandelt wird. Beweissicherungen und andere Massnahmen müssen oft sofort ergriffen werden. Beweise können später vielfach nicht mehr beigebracht werden. Die Anwaltskosten werden normalerweise von der leistungspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.
In dieser schwierigen Lage beraten und vertreten wir die Interessen unserer Kunden gegenüber sämtlichen Versicherungen sowie dem Unfallverursacher.