Dank unserer langjährigen Erfahrung im Erb- und Güterrecht können wir unsere Klienten in diesem Rechtsgebiet besonders umfassend und rasch beraten. Die Erfassung der familiären Ausgangssituation sowie der gewünschten, individuellen Ziele stehen im Zentrum des Erstgesprächs. Diese Informationen dienen als Grundlage, um unserer Klientschaft massgeschneiderte Lösungen unterbreiten zu können.

Unser Service im Erb- und Güterrecht umfasst insbesondere folgende Dienstleistungen:

Das Güterrecht bietet viele Möglichkeiten zur individuellen Ausgestaltung der vermögensrechtlichen Verhältnisse unter Ehegatten. Mit einem Ehevertrag werden Situationen geregelt wie die Aufteilung des ehelichen Vermögens bei Scheidung oder einem Todesfall sowie die Begünstigung des überlebenden Ehegatten gegenüber Nachkommen. Bei Bedarf erstellen wir ein güterrechtliches Inventar zur Klarstellung der finanziellen Verhältnisse unter Ehegatten.

Wir redigieren Erbverträge zur Regelung des Nachlasses unserer Klienten, gegebenenfalls unter Einbezug der Familie und Dritten. Je nach Wunsch können der Ehegatte, der überlebende Elternteil, die Nachkommen oder Dritte begünstigt werden oder ein Pflichtteilserbe kann ganz oder teilweise auf sein Erbrecht verzichten. Erbvertragliche Regelungen können auch für die Optimierung der Erbschafssteuer dienlich sein.

Testamente regeln die Erbfolge diskret und flexibel. Der Erblasser kann jederzeit und nach eigenem Ermessen die Inhalte anpassen. Wir überprüfen bestehende Testamente, redigieren Vorlagen zur öffentlichen Beurkundung oder zur handschriftlichen Niederschrift und optimieren nach erbschaftssteuerlichen Aspekten. Für Erblasser ohne gesetzliche Erben stellt ein Testament sicher, dass der Nachlass nicht an die Gemeinde fällt. Weiter zeigen wir auf, ob die Einsetzung eines Willensvollstreckers sinnvoll ist.

Die Regelung eines Nachlasses ist für Erben oft mit grossen Emotionen und in bestimmten Situationen auch mit Meinungsverschiedenheiten verbunden. Der Beizug einer neutralen Instanz kann dabei helfen, tragfähige Lösungen herbeizuführen. Dabei greifen wir auf unsere breite Erfahrung im Verhandeln und Erarbeiten von gütlichen Lösungen und ausgewogenen Teilungsvorschlägen zurück.

Wir vertreten die Interessen unserer Kunden bei Erbteilungsprozessen, der gerichtlichen Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen oder der Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen.

Die Einsetzung eines Willensvollstreckers bietet Gewähr, dass eine Vertrauensperson den letzten Willen durchsetzt, notfalls auch gegen den Willen einzelner Erben. Ein Willensvollstrecker verwaltet den Nachlass und bereitet die Teilung vor. Dabei hat er einerseits weitrechende Kompetenzen, untersteht aber andererseits auch einer strengen staatlichen Aufsicht. Die Einsetzung eines Willensvollstreckers macht insbesondere dann Sinn, wenn schwierige Verhältnisse bestehen, ein komplexer Nachlass vorliegt oder mit der Blockierung von Nachlasswerten durch Erben oder Dritte gerechnet werden muss.
Mit dem Tod der Erblasserin oder des Erblassers geht das Vermögen auf die Erbinnen und Erben über. Wenn sich die Erben über die Abwicklung des Nachlasses uneinig sind oder diese nicht selber ausführen wollen, fungieren wir als Erbenvertreter. Wir verwalten das Erbe im Sinne unserer Kunden und unterstützen sie bei der Erbteilung.

Eine umsichtige Planung des Nachlasses sichert die finanzielle Unabhängigkeit des überlebenden Ehegatten und berücksichtigt mögliche Konfliktpunkte unter Erben, falls der Fortbestand eines Unternehmens gesichert werden muss. In Zusammenarbeit mit unseren Kunden diskutieren wir die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten und suchen nach einer geeigneten Nachfolgeregelung für das Unternehmen. Mit dem Abschluss von Erbverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Vorkehrungen im Unternehmen können zukünftige Konflikte unter den Erben vermieden werden.

Der Gesetzgeber stellt nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Häufig fehlt das soziale und finanzielle Netz zugunsten des Partners.
Wir erarbeiten für unsere Kunden tragfähige Lösungen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Grundstücken, Nutzniessung und Wohnrechten. Abgestimmt auf die Bedürfnisse planen und setzen wir Begünstigungen des Konkubinatspartners für den Todesfall um.

Haben Sie Rechtsfragen? Das Erstgespräch ist unverbindlich.